Systemauswahl
Berechnungsgrundlage
TA-Lärm (ohne Berücksichtigung Vorbelastung)
TA-Lärm (ohne Berücksichtigung Vorbelastung)
TA-Lärm (mit Berücksichtigung Vorbelastung)
LAI (Leitfaden Arbeitsgemeinschaft für Immisionsschutz)
info Von einigen Behörden kann die Unterschreitung der Immissions-Grenzwerte um mind. 6 dB gefordert werden. Damit wird der sog. Immissionsvorbelastung (IV) Rechnung getragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der TA Lärm Abschnitt 3.2.1

In verschiedenen Gemeinden ist für die Erteilung einer Baugenehmigung eine Schallbeurteilung nach LAI erforderlich.
Wohngebiet
Allgemeines Wohngebiet
Kurgebiet
Reines Wohngebiet
Kleinsiedlung
Allgemeines Wohngebiet
Mischgebiet
Urbanes Gebiet
Kerngebiet
Dorfgebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
Grenzwert 25 dB(A)
Grenzwert 30 dB(A)
Grenzwert 35 dB(A)
Grenzwert 40 dB(A)
Grenzwert 45 dB(A)
Grenzwert 50 dB(A)
Grenzwert 55 dB(A)
Grenzwert 60 dB(A)
Grenzwert 65 dB(A)
Grenzwert 70 dB(A)
Grenzwert 75 dB(A)
Abschirmung zum Nachbar
Keine Abschirmung durch das Gebäude (Direkt zum Nachbarn)
Keine Abschirmung durch das Gebäude (Direkt zum Nachbarn)
Teilweise Abschirmung durch das Gebäude (Seitlich zum Nachbarn)
Vollständige Abschirmung durch das Gebäude (Abgewandt vom Nachbarn)
info
Keine Abschirmung
Direkt zum Nachbarn (Sichtkontakt)
Abschirmung durch Gebäude DI = 0 dB(A)
Picture
Teilweise Abschirmung
Seitlich zum Nachbarn (Kein Sichtkontakt)
Abschirmung durch Gebäude DI = 5 dB(A)
Picture
Vollständige Abschirmung
Abgewandt vom Nachbarn (Kein Sichtkontakt)
Abschirmung durch Gebäude DI = 15 dB(A)
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Quelle: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
ABSTAND ZUM NACHBARN NICHT BEKANNT
info Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Wärmepumpe bzw. des Außenwand-Luftauslasses und dem maßgeblichen Immissionsort, bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer)
Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen
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